Bürgerbegehren für den Erhalt der Kleingärten im Pergolenviertel
Am 13. Februar 2013 haben wir ein Bürgerbegehren für den Erhalt der Kleingärten im Pergolenviertel beim Bezirksamt Hamburg-Nord eingereicht. Bis zum 13. August 2013 haben wir insgesamt über 10.000 Unterschriften von BürgerInnen im Bezirk Hamburg-Nord gesammelt. Wir sind uns sicher, mit dieser Anzahl an Unterschriften das notwendige Quorum von 6792 gültigen Unterschriften erreicht zu haben. Bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die unser Bürgerbegehren unterschrieben haben, möchten wir uns ganz herzlich bedanken. Unser ganz besonderer Dank gilt selbstverständlich auch den Geschäften, die unsere Unterschriftenlisten bei sich ausgelegt hatten.
Nicht so erfreuilch ist allerdings, dass unser Bürgerbegehren mit einem Schreiben des Bezirksamtes Hamburg-Nord vom 5. März 2013 als nicht zulässig erklärt wurde. Für die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens haben wir Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg eingelegt. Dieser Prozess läuft noch. Vom Ausgang dieses Prozesses ist es abhängig, ob es zu einem Bügrgerentscheid kommen wird oder nicht. Den Wortlaut des Bürgerbegehrens und unsere Begründung finden Sie hier.
Eine Liste der Nachrichten über unser Bürgerbegehren
Am 13. August haben wir die letzten 4000 Unterschriften im Bezirksamt Nord abgegeben
Wir haben ein wichtiges Ziel erreicht: 10168 Unterschriften wurden in den letzten sechs Monaten für den Erhalt der Kleingarten-Grünflächen zwischen den S-Bahn-Stationen Rübenkamp und Alte Wöhr in Hamburg-Nord gesammelt. Nachdem wir das Bürgerbegehren auf den Weg gebracht hatten, wurde dieses zunächst vom Bezirksamt Nord nach einer Anweisung der Senatskommission für nicht zulässig erklärt. Als auch ein Widerspruch dagegen abgewiesen wurde, haben wir eine Verwaltungsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Das Ergebnis muss man jetzt abwarten. Bedanken wollen wir uns vor allem bei allen Anwohnern aus der direkten Umgebung und den Bürgern aus Hamburg-Nord, die unser Bürgerbegehren unterzeichnet haben.
Am 19. Juni 2013 haben zwei Vertreter unserer Initiative dem Bezirksamt Hamburg-Nord zunächst 6000 Unterschriften unseres Bürgerbegehrens "Für den Erhalt der Kleingärten im Pergolenviertel" vorgelegt, mit der Bitte, diese auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen. Diese Überprüfung wurde von der Behörde in Hamburg-Nord verweigert. Die Verwaltung sieht zur Zeit keinen juristischen Spielraum für eine Bewertung der Unterschriften.
Wir sagen jetzt schon mal: Vielen Dank an alle, die unterschrieben haben und die uns unterstützen!
Nachdem das Schlichtungsverfahren und unser Widerspruch gegen die Unzulässigkeitserklärung unseres Bürgerbegehrens "Zum Erhalt der Kleingärten im Pergolenviertel" gescheitert sind, hat die von uns beauftragte Anwältin am Freitag, den 17.5.2013 Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen die Unzulässigkeitserklärung unseres Bürgerbegehrens durch das Bezirksamt Hamburg-Nord eingereicht.
Am 08.04. fand die Schlichtungsverhandlung zu der Frage der Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens bei der Bezirksaufsicht in der Finanzbehörde statt. Der Hintergrund war die Erklärung der Unzulässigkeit durch den Bezirk Nord (siehe Pressemitteilung im vorhergehenden Artikel).
Der Bezirk Nord hatte in der letzten Woche unser Bürgerbegehren gegen die Bebauung der Kleingärten im sog. "Pergolenviertel" für unzulässig erklärt. Dies werden wir nicht hinnehmen! Wir haben mit guten Gründen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und werden weiter Unterschriften sammeln. Näheres können Sie der beigefügten Presseerklärung entnehmen.