Schlichtung am mangelnden Willen der Gegenseite gescheitert
von Eden für Jeden
Am 08.04. fand die Schlichtungsverhandlung zu der Frage der Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens bei der Bezirksaufsicht in der Finanzbehörde statt. Der Hintergrund war die Erklärung der Unzulässigkeit durch den Bezirk Nord (siehe Pressemitteilung im vorhergehenden Artikel).
Der eine Vorschlag von Seiten des Schlichters war an den Bezirk Nord gerichtet mit der Frage, ob es in der Planung möglich ist, mehr Kleingartenflächen zu erhalten. Dazu gab es keinerlei Bereitschaft. Ein weiterer Vorschlag war, daß wir die Frage unseres Bürgerbegehrens so umschreiben, dass es eine unverbindlicher Empfehlung geworden wäre. Dies konnten wir nicht akzeptieren.
Damit war die Schlichtung gescheitert. Jetzt läuft das Widerspruchsverfahren. Die Entscheidung wird bis zum 15. 04. ergehen.
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